Kriterien

 

Förderkriterien



  • Sehr arme Familien:
    • Waisenkind oder
    • der Ernährer der Familie ist verstorben oder
    • das Familien-Monatseinkommen beträgt weniger als 5.000 Taka (ca. 50 EUR)

  • 6. bis 8. Klasse:
    • Ausgezeichnete Ergebnisse der letzten Abschlussprüfung oder
    • Bezieher/in eines staatlichen Grund-Stipendiums und
    • die Empfehlung des Schulleiters

  • 9. und 10. Klasse:
    • Ausgezeichnete Ergebnisse der letzten Abschlussprüfung oder
    • Bezieher/in eines staatlichen Junior-Stipendiums und
    • die Empfehlung des Schulleiters

  • 11. und 12. Klasse:
    • Ausgezeichnete Ergebnisse des Secondary Schulzeugnisses mit einem Noten-Mittelwert zwischen 4,5 und 5 sowie
    • die Empfehlung des Direktors


Schüler und Studenten, welche die obigen Kriterien nicht erfüllen, aber vom Schulleiter oder Direktor besonders empfohlen werden, können von uns dennoch berücksichtigt werden.


Auswahl der Schüler/innen


Anfangs ist es nicht möglich in ganz Bangladesch zu wirken. In der Anfangsphase ist die Förderung auf einige Gebiete / Bezirke in Bangladesch begrenzt. Bei zunehmender Unterstützung der Organisation werden in naher Zukunft weitere Bezirke in das Förderprogramm des Vereins aufgenommen. Die Überwachung der örtlichen Aktivitäten in Bangladesch ist wesentlich. Deshalb wird die Förderung nur in den Bezirken aktiver Mitglieder des Vereins durchgeführt. Diese aktiven Mitglieder, sog. Koordinatoren, sind mitverantwortlich für die Überwachung der örtlichen Aktivitäten des Förderprogramms. Der jeweilige Koordinator erfasst alle Unterlagen des Stipendiaten wie personenbezogene Daten, Zeugniskopien, Empfehlungen der Lehrer, Foto, Kontaktdaten usw. Sehr wichtig ist die Beobachtung aller Aktivitäten in Bangladesch. Diese Ergebnisse dienen zur Beurteilung der Erfolge oder Fehler unseres Programms mit dem Ziel der ständigen Verbesserung. Wenn künftig eine in Bangladesch registrierte gemeinnützige Organisation besteht, können auch Aufnahmetests an verschiedenen Orten durchgeführt werden.

Die Höhe der finanziellen Unterstützung wird jährlich überprüft und bei Bedarf neu festgelegt.